Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge

LSB Niedersachsen &
ARAG-Sportversicherung

Seit dem 22. November 2014 hat der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber abgeschlossen.

Sind Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Bestandserhebung zu melden?

Wenn Flüchtlinge und Asylbewerber im Sportverein den Status des Nichtmitgliedes haben, sind sie bei der Bestandserhebung nicht zu melden.

Erwerben Flüchtlinge und Asylbewerber des Status eines ordentlichen Vereinsmitgliedes, sind sie bei der Bestandserhebung zu melden. Diese Meldung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob Flüchtlinge und Asylbewerber durch eine interne Regelung ggf. beitragsfrei gestellt werden.

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Beim VfL Eintracht Hannover wurde 2015 der Bedarf erkannt, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, die Sportvereine in der Stadt Hannover berät. Durch die „Koordinierungsstelle Sport und Geflüchtete in Hannover“ wurde zudem mit www.gemeinsam-sportlich-hannover.de eine Plattform installiert, die neben Informationen zu Fördermaßnahmen und rechtlichen Hinweisen auch Sportangebote für Flüchtlinge bereithält.

Ein herzlicher Dank gilt hier Carolin Selig, die für diese Stelle Pionierarbeit geleistet hat!