ÜL-Lizenzverlängerung

 

Innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mind. 15 LE absolviert werden, um die Gültigkeit der Lizenz um weitere 4 Jahre zu verlängern. Diese können im Jahr 2021 pandemiebedingt auch komplett online absolviert werden. Zur Verlängerung ist kein Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erforderlich. Erste-Hilfe-Kurse können jedoch mit 5 LE zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Sportbezogene Fortbildungen von externen Anbietern können mit max. 7 LE angerechnet werden.

 

Zur Lizenzverlängerung ist seit August 2012 das Vorliegen der unterschriebenen Verhaltensrichtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport erforderlich. Diese finden Sie hier: Verhaltensrichtlinie

 

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer wird wie folgt verfahren:

Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
– Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 LE im 1. Halbjahr um 4 Jahre und im 2. Halbjahr um 3 ½ Jahre verlängert.

Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
– Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um 4 Jahre verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 4 oder mehr Jahre:
– Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 40 LE wahlweise von Modulen der Ausbildung im Umfang von 40 LE um 4 Jahre verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 12 oder mehr Jahre:
– Es besteht die Notwendigkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Die Richtlinien zur Lizenzverlängerung gelten sowohl für die ÜL-C-Lizenz Breitensport als auch für die ÜL-B-Lizenz Prävention.

 

Die Übungsleiterlizenz muss dort verlängert werden, wo sie ausgestellt wurde (z.B. LSB Niedersachsen, NTB). Wenn es sich um eine Lizenz des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. handelt, senden Sie die Lizenz mit den erforderlichen Nachweisen (per Mail) an den Sportbund, in dem ihr Verein Mitglied ist (z.B. Stadtsportbund Hannover bei Vereinen aus dem Gebiet Hannover - Stadt).